Barrierefreiheit

Barrierefreiheit macht Websites auch für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen lesbar und bedienbar. Dies sollte sowohl aus technischer Sicht (Betriebssystem, Browser) als auch inhaltlich (Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit) möglich sein.

Die Stadt Rockenhausen bemüht sich, die Barrierefreiheit gemäß der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) zu gewährleisten.

Auf unserer Website ist das Plugin „Accessibility Tweaks“ installiert. Dieses Paket beinhaltet unter anderem folgende Funktion:
Anker-Navigation (mit Tab-Taste bedienbare Navigation der Website inklusive Direkteinsprungs-Möglichkeit)

Des Weiteren werden Bilder und Grafiken jeweils mit Alternativtexten versehen, um auch für Personen, die einen Screen-Reader verwenden, Fotos schlüssig darzustellen.

Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon 06131 165342
Fax 06131 16175342
E-Mail lb@msagd.rlp.de

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website der Stadt Rockenhausen.

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