Friedhof Rockenhausen
Wir verfügen im Stadtgebiet und in den Stadtteilen über jeweils einen Friedhof als würdige Ruhestätten der verstorbenen Menschen und als Trauer- und Gedenkstätten ihrer Hinterbliebenen Angehörigen.
Die Friedhofsverwaltung ist Ihr Ansprechpartner bei der Organisation von Bestattungen, Grabnutzungsrechten, Genehmigung von Umbettungen sowie für die Unterhaltung und Pflege der Friedhöfe.
Folgende Grabstätten stehen auf allen Friedhöfen zur Verfügung:
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Reihen- und Urnenreihengräber
- Wahl- und Urnenwahlgräber
- Rasengräber für Erd- und Urnenbeisetzungen mit Liegestein
Grabarten, die auf dem Friedhof Rockenhausen zusätzlich zur Verfügung stehen:
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Anonyme Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen
- Belegfeld Sternenkinder
- Baumfeld für Urnen in Reihen- und Wahlgräbern
- Beigabe von Tierasche, bei einer verbleibenden Rest-Ruhezeit von 5 Jahren
Ruhezeiten
Die Ruhezeit für Verstorbene beträgt 30 Jahre.
Grabstättenarten
- Reihengrabstätten
Diese Grabstätten werden erst im Bestattungsfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben und der Reihe nach belegt. Es ist nur eine Bestattung (Sarg oder Urne) vorgesehen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. - Wahlgrabstätten
Hierbei handelt es sich um Grabstätten zur Erd- und Urnenbestattung. Hierbei können ein- bis mehrstellige Erdgrabstätten sowie vierstellige Urnenplätze erworben werden. Zusätzlich können auf den Erdgrabstätten mehrere Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben und mit der Möglichkeit der Verlängerung verliehen. - Anonyme Wahlgrabstätten
Hierbei wird die Grabart „Anonym“ gewählt. In den Grabstätten, die nicht einzeln gekennzeichnet sind, werden Särge und Urnen der Reihe nach beigesetzt. Angaben zu den Verstorbenen entfallen. Die genaue Grablage ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt. Das Nutzungsrecht läuft hier für 30 Jahre. Die Pflege des Grabfeldes wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. - Rasengrabstätten
Bei diesen Reihengrabstätten handelt es sich um ein Rasengrab mit Liegestein mit Namen sowie Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen. Hier könne sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen angeboten werden. In ausgewiesenen Flächen kann er Liegestein oberflächengleich in den Rasen eingelassen werden oder mit einem Aufbau mit einer Höhe bis zu 50 cm versehen werden( Kissenstein ). Das Nutzungsrecht läuft über 30 Jahre und kann nicht verlängert werden. Die Pflege der Rasengrabfeldes wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. - Baumfeld
Bei dieser Begräbnisstätte handelt es sich um ein Belegfeld für Urnen. Es wurde mit aktuell 2 Bäumen bepflanzt. Der vordere Baum wird für die personalisierten Baum-Bestattungen genutzt, und steht auch für Urnenwahlplätze. (Familienplätze für 2 Urnen) zu Verfügung. Der hintere Baum ist für Reihen-Urnen Beisetzungen mit Namens-Tafeln vorgesehen, die an einer Stein-Säule durch die Friedhofsverwaltung angebracht werden. Hier herrscht Gestaltungsvorschrift, d. h. die Friedhofsverwaltung übernimmt die Bestellung und Anbringung der Gravurplatten. ( siehe Gestaltungsformular ).Grabschmuck darf nur an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. - Sternenkinder -Feld
Hier finden Eltern von Totgeborenen einen Ort, an dem sie trauern können. Frühgeborene, die weniger als 500 g wiegen können hier beigesetzt werden. Die Beisetzung kann in Form von Erd- oder Urnenbeisetzungen erfolgen.

